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Geschichte

Das Bauordnungsrecht und die Bauaufsicht fielen nach 1945 als Folge der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Dies betraf auch die Zulassung neuer, nicht genormter Bauprodukte und Bauarten.

1951
Als sich die Länder zu Beginn der fünfziger Jahre mit der Koordinierung bauaufsichtlicher (baurechtlicher) Zulassungen für neue Baustoffe und Bauarten auseinandersetzen mussten, beschlossen sie 1951 die "Verwaltungsvereinbarung für die einheitliche Regelung des Verfahrens der allgemeinen Zulassungen neuer Baustoffe und Bauarten im Bereich der Bundesrepublik und des Landes Berlin" (Bopparder Vereinbarung). Sie beinhaltete, künftig die Beurteilung der Zulassungsanträge von einem gemeinsamen Ländersachverständigenausschuss vornehmen zu lassen und die Zulassungen in dem Land zu erteilen, in dem die Anträge gestellt werden.

1964
In Anbetracht der Zunahme der Zulassungsverfahren wurde 1964 auf der Konferenz der Bauminister der Länder die Gründung eines Instituts für Bautechnik, als eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Einrichtung vorgeschlagen. Ihm sollten gemeinsame bautechnische Aufgaben übertragen werden, insbesondere die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die Erteilung von Prüfzeichen, die Koordinierung von Bauforschung für den bauaufsichtlichen Bereich und die Mitwirkung bei der Baunormung. Der Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.

1968
Am 1. Juli 1968 wurde das Institut für Bautechnik (IfBt) mit Sitz in Berlin auf Grund eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den 11 Ländern durch das Land Berlin mit Gesetz vom 9. Juli 1968 (GVBl. für Berlin S. 917) gegründet.

1993
Am 1. Januar 1993 traten dem Abkommen die neuen Länder bei. Gleichzeitig übertrug der Bund dem Institut als neue europäische Aufgabe im Rahmen des Bauproduktengesetzes die Mitwirkung in der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) und die Zuständigkeit für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen. Das Institut wird seitdem als Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) bezeichnet (Berliner Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (GVBl. für Berlin S. 195). Das "Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik", das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und allen 16 Ländern geschlossen wurde, ist Bestandteil dieses Gesetzes. Es regelt u.a. die Aufgaben des Instituts im Einzelnen.

1998
Am 18. Februar 1998 konnte das DIBt als erstes Mitgliedsinstitut der EOTA die ersten beiden europäischen technischen Zulassungen erteilen. Sie beschlossen die jahrelangen Bemühungen der EOTA - unter der Federführung des DIBt - Bewertungsgrundlagen für europäische Zulassungen zu erarbeiten, d.h. Zulassungsleitlinien (ETAG) nach Maßgaben der Bauproduktenrichtlinie.

2000
Seit Anfang 2000 ist das DIBt deutsches Mitglied der europäischen Union für das Agrément im Bauwesen (UEAtc - Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction). Die UEAtc arbeitet im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Zulassungen. Ihr gehören derzeit 18 Mitglieder aus fast allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes an.

2005
Die Vollversammlung der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) hat am 21.04.2005 in Brüssel den Vertreter des DIBt, Herrn Vizepräsidenten Hans-Joachim Seyfert, zum neuen Präsidenten der EOTA gewählt. In diesem Amt vertritt er die Organisation mit ihren 40 Mitgliedsinstituten nach außen, pflegt die Kontakte mit der Industrie, den Verbänden, den Diensten der Europäischen Kommission und Vertretern der Mitgliedstaaten.

2007
Das DIBt wurde als Bautechnisches Prüfamt zur Durchführung von Typenprüfungen am 13. Februar 2007 vom Land Berlin (§ 36 BauPrüfVO) und am 24. April 2007 vom Land Brandenburg (§ 19 Brandenburgische Bautechnische PrüfungsVO) anerkannt.

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