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Der Verwaltungsrat ist eines der beiden Organe des Instituts. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten (Erlass von Satzungen, Berufung des Präsidenten, Festlegung des Haushaltsplans, Bildung der Ausschüsse für Grundsatzfragen und deren Zusammensetzung, Bildung und Besetzung der Sachverständigenausschüsse), er hat aber auch die Pflicht, das DIBt nach Maßgaben des Abkommens zu finanzieren. Dem Verwaltungsrat gehören Vertreter aller am Abkommen Beteiligten (Bund und Länder) an. Derzeit steht dem Gremium als Vorsitzender der Vertreter Hamburgs, Herr Werner Koch, Freie Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Bauordnung und Hochbau – vor.
Der Verwaltungsrat bildet und legt Gremien fest, die das DIBt bei der Ausübung seiner Tätigkeiten unterstützen: die Ausschüsse für Grundsatzfragen und die Sachverständigenausschüsse.
Die Ausschüsse für Grundsatzfragen haben die Aufgabe, das Institut in technischen und rechtlichen Grundsatzfragen zu beraten. Es gibt drei Grundsatzausschüsse, die sich mit fachübergreifenden Fragen der Brauchbarkeits- und Verwendbarkeitsnachweise (GA 1), des Immissions-, Gesundheits- und Arbeitschutzes (GA 2) sowie des Gewässer- und Bodenschutzes (GA 3) befassen. Jedem Ausschuss gehören je ein Vertreter der Länder und bis zu zehn Vertreter des Bundes an.
Die Sachverständigenausschüsse (SVAs) werden zur technischen Beratung des DIBt gebildet. In den rund 60 SVAs sind über 600 ehrenamtliche Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung tätig.
Darüber hinaus ist das DIBt in und für verschiedene europäische und nationale Gremien (EOTA, UEAtc, Bauministerkonferenz () sowie CEN, DIN) tätig.
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