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Rechtsgrundlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind das Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (GVBl. für Berlin S. 195) und das als Bestandteil dieses Gesetzes geltende DIBt-Abkommen des Bundes und der Länder. Es stellt die Grundlage für die Fortführung des 1968 gegründeten Instituts für Bautechnik (IfBt) dar. Struktur und Aufgaben werden im Abkommen sowie in der Satzung näher geregelt.
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