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Abteilung III Referat 3
Informationen zum Zulassungsverfahren für Feststellanlagen

DIN V 18269
Mit dem Erscheinen der Vornorm DIN V 18269 "Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung" (Ausgabedatum Juli 2006) ergeben sich keine Veränderungen in Bezug auf die Notwendigkeit des Zulassungsverfahrens. Bis auf weiteres bleibt der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für Feststellanlagen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder die Zustimmung im Einzelfall.

Eine Ergänzung der Bauregelliste könnte sich mit dem Erscheinen der europäischen Produktnorm prEN 14637 "Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren - Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung" ergeben.
Die o. g. Vornorm DIN V 18269 ist bis zu diesem Zeitpunkt für den bauaufsichtlichen Verwend-barkeitsnachweis für Feststellanlagen ohne Bedeutung.

DIN EN 14637
Mit dem Erscheinen der nicht harmonisierten europäischen Norm DIN EN 14637 "Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung" (Ausgabedatum Januar 2008) ergeben sich vorläufig keine Veränderungen in Bezug auf die Notwendigkeit des Zulassungsverfahrens für Feststellanlagen. Gegenwärtig erfolgt die bauaufsichtliche Beurteilung der Norm. Bis zur Veröffentlichung entsprechender Regelungen in der Bauregelliste bleibt der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für Feststellanlagen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder die Zustimmung im Einzelfall.

Über Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste wird die Öffentlichkeit in den DIBt Mitteilungen (ERNST & SOHN Verlag GmbH) sowie über unsere Internetseite http://www.dibt.de/ regelmäßig informiert.

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