Entscheidungen der Europäischen Kommission über die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten ohne weitere Prüfung
Die Klassifizierung ohne weitere Prüfung von Baustoffen, deren Brandverhalten bekannt und stabil ist, und von Bauteilen, deren Feuerwiderstand unter bestimmten konstruktiven Voraussetzungen als gesichert angenommen werden kann, ist in Deutschland seit langem geübte Praxis durch die Anwendung der Norm DIN 4102-4. Kosten für Brandprüfungen werden so auf das notwendige Maß beschränkt.
Eine solch umfassende Zusammenstellung steht für europäisch harmonisierte Bauprodukte noch nicht zur Verfügung. Allerdings ist man auch bei der Europäischen Kommission der Auffassung, dass auf Prüfungen soweit als möglich verzichtet werden sollte. Bereits 1996 hat die Europäische Kommission mit der Entscheidung 96/603/EG erstmalig die Möglichkeit der Klassifizierung des Brandverhaltens ohne Prüfung geschaffen und für europäisch harmonisierte Bauprodukte ein Verzeichnis von Produkten festgelegt, die unter bestimmten Bedingungen in die Kategorie A1 bzw. A1FL „Kein Beitrag zum Brand“ einzuordnen sind.
Für eine Anzahl weiterer Bauprodukte, die einer europäisch harmonisierten Produktnorm entsprechen und die hinsichtlich ihres Brandverhaltens die zugewiesene Brandverhaltensklasse sicher erfüllen, hat die Europäische Kommission inzwischen entschieden, dass sie gleichfalls unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere Prüfung klassifiziert werden können. Produkte, für die eine Klassifizierung auf Grundlage einer Entscheidung der Kommission zum Brandverhalten beabsichtigt ist, müssen mit hinreichender Genauigkeit, z. B. in der Produktnorm, beschrieben sein.
Für eine Reihe von Bauprodukten liegen Entscheidungen der Kommission vor (siehe Auflistung). Von Herstellern und Anwendern dieser Produkte ist insbesondere darauf zu achten, dass die Erleichterungen nur für die besonders benannten Produkte und keinesfalls für den gesamten Anwendungsbereich der jeweiligen Norm gelten. Es sollte also sorgfältig überprüft werden, ob die Anwendungsbedingungen tatsächlich zutreffen und eine Klassifizierung ohne weitere Prüfung gerechtfertigt ist.
Weitere Anträge auf Klassifizierung ohne weitere Prüfung werden bei der Europäischen Kommission bearbeitet. Die Möglichkeit besteht grundsätzlich auch für die Klassifizierung des Feuerwiderstands.
Abgeschlossene CWFT-Vorgänge* (Stand Juni 2010):
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2003/43/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Holzwerkstoff- und Massivholzplatten |
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2003/593/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Änderung der Entscheidung 2003/43/EG zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Dekorlaminatplatten, Gipskartonplatten, Bauholzprodukte |
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2005/403/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklassen bestimmter Bauprodukte für Dächer und Bedachungen bei einem Brand von außen gemäß Richtlinie 89/106/EWG des Rates Mit Plastisol beschichtetes Stahlblech |
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2005/610/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Brettschichtholz nach EN 14080 Laminat-Bodenbeläge, elastische und textile Bodenbeläge |
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2006/213/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Holzfußböden sowie Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz |
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2006/600/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte bei einem Brand von außen Sandwich-Elemente mit beidseitiger Metalldeckschicht für Dächer |
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2006/673/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Änderung der Entscheidung 2003/43/EG zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Gipskartonplatten |
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2007/348/EG (Text / ) Entscheidung der Kommission zur Änderung der Entscheidung 2003/43/EG zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte Holzwerkstoffe |
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2010/81/EU (Text / ) Beschluss der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklasse für bestimmte Bauprodukte Klebstoffe für Keramikfliesen |
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2010/82/EU (Text / ) Beschluss der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklasse für bestimmte Bauprodukte dekorative Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform |
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2010/83/EU (Text / ) Beschluss der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklasse für bestimmte Bauprodukte lufttrocknende Spachtelmaterialien |
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2010/85/EU (Text / ) Beschluss der Kommission zur Festlegung der Brandverhaltensklasse für bestimmte Bauprodukte Zement-, Calciumsulfat- und Kunstharzestriche |
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| Weitere Sprachversionen sind über das Amtsblatt der EU (OJEU, ) verfügbar. |
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| * CWFT: "Classification without further testing" – Klassifizierung ohne weitere Prüfung |
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