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Anmerkungen zum "1. Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse" (Deckblatt-abP)
Dem DIBt liegen Anfragen dazu vor, ob vom o.g. Rundschreiben auch so genannte "Deckblatt-abP" betroffen sind. Das DIBt weist daraufhin, dass das o.g. Rundschreiben die geltende Rechtslage widerspiegelt und somit alle allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse betrifft.
28.05.2009
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