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Nach den Landesbauordnungen kann die Einschaltung anerkannter Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen erforderlich sein. Diese werden im "Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen" veröffentlicht.
Das Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen wird vom DIBt herausgegeben. Es wird in der Sonderheftreihe der DIBt Mitteilungen veröffentlicht. Bezugsquelle: , Rotherstr. 21, 10245 Berlin, Kundenservice Wiley-VCH Tel. +49 6201 606 400.
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, die im Rahmen von vorgeschriebenen Überein-stimmungsnachweisen eingeschaltet werden müssen, sind im Teil I und Teil II des Verzeichnisses geführt. Prüfstellen für den Nachweis der Verwendbarkeit nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten erteilen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und werden im Verzeichnis unter Teil III aufgelistet. Die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte durch eine Prüfstelle kann ebenso wie die Überwachung bestimmter Tätigkeiten durch eine Überwachungsstelle vorgeschrieben sein. Die dafür anerkannten Stellen werden im Verzeichnis unter Teil IV und Teil V aufgeführt. Die Anhänge A, B und C beinhalten Namen, Anschrift und Bildzeichen deutscher PÜZ-Stellen und entsprechend Artikel 16 der Bauproduktenrichtlinie anerkannter PÜZ-Stellen anderer Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR.
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