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Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Herstellung von Bauprodukten kann die Einschaltung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) vorgeschrieben sein. Die PÜZ-Stellen bedürfen einer Anerkennung nach den Landesbauordnungen (LBO) oder dem Bauproduktengesetz (BauPG). Als unparteiische Drittstellen führen sie auf nationaler Ebene im Übereinstimmungsverfahren die Erstprüfung durch, nehmen die Fremdüberwachung vor und erteilen Produktzertifikate. Auf europäischer Ebene können sie darüber hinaus im Konformitätsverfahren Stichprobenprüfung, Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie der Zertifizierung durchführen. Die Anerkennung der PÜZ-Stellen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Das DIBt bereitet die Anerkennung nach den Kriterien der Anerkennungsverordnungen der Länder und des Bundes vor oder erteilt in den Fällen, in denen die Länder die Zuständigkeit auf das DIBt übertragen haben, die Anerkennungsbescheide selbst. Dabei beurteilt das DIBt vor allem die technische Kompetenz und Ausrüstung, die Qualifikation und Erfahrung der Antragsteller. Dies können Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften sein. Das DIBt hat ferner die Aufgabe, PÜZ-Stellen in Verzeichnissen öffentlich bekannt zu geben. Nach den Landesbauordnungen belaufen sich zurzeit die anerkannten PÜZ-Stellen auf etwa 350, während nach dem Bauproduktengesetz zirka 150 Stellen anerkannt und notifiziert, d.h. der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten der EU mitgeteilt sind. Mehr hierzu finden Sie unter
Das DIBt informiert regelmäßig die Stellen über neue Entwicklungen und klärt Fragen, die sich im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten ergeben.
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