Referatsleitung: Frau Abend Tel +49 30 78730 216 Fax +49 30 7873011 216
E-mail
Das Referat E 1 umfasst zwei Zuständigkeitsbereiche: die grundsätzlichen Rechtsangelegenheiten des Instituts, die sich aus dem europäischen Regelwerk im Bereich der Bauprodukte ableiten, und die Koordinierung der Marktüberwachung für die 16 Bundesländer. Das Referat E 1 ist als Stabsstelle dem Präsidenten unterstellt.
Arbeitsgebiete:
 |
Europarechtsangelegenheiten |
 |
 |
Rechtsfragen zur Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie), deren Umsetzung in nationales Recht (vor allem Bauproduktengesetz) und Anwendung |
 |
Rechtsfragen zu weiteren europäischen Rechtsbereichen im Aufgabenbereich des Instituts, wie Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG (Notifizierungsrichtlinie) oder Vertragsverletzungsverfahren nach dem EG-Vertrag |
 |
Europäische Gesetzgebungsverfahren, wie die neue Bauproduktenverordnung |
 |
Rechtsfragen der Akkreditierung und Marktüberwachung nach der europäischen Verordnung Nr. 765/2008 | |
 |
Zentrale Koordinierungsstelle der Länder für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte |
 |
 |
Koordinierung der Marktüberwachungsverfahren der Länder |
 |
Fachliche Beratung der Länder zu Fragen der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (u.a. Mitarbeit beim Marktüberwachungsprogramm der Länder für harmonisierte Bauprodukte, Fortbildungsmaßnahmen für die Länder) |
 |
Vergabe von Gutachten und Prüfungsaufträgen |
 |
Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten |
 |
Geschäftsführung des Arbeitskreises Marktüberwachung der Fachkommission Bautechnik in der ARGEBAU |
 |
Vertretung der Länder im europäischen Kooperationsgremium der europäischen Marktüberwachungsbehörden (AdCo CPD - Administrative Cooperation Group Construction Products Directive) | |
Aktuelles/ Wissenswertes
|