Die Grundlage für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen (ETA) für Bauprodukte sind die Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung der (Art. 8 bis 11 BPR). In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das (§ 6 BauPG).
Aufgrund des Bauproduktengesetzes ist das DIBt die für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen zuständige deutsche Stelle und arbeitet in der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) mit, in der die von den Mitgliedstaaten nach der Bauproduktenrichtlinie bestimmten Zulassungsstellen zusammengeschlossen sind (§ 7 Abs. 2 BauPG u. DIBt-Abkommen Art. 3).
Weitere Grundlagen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen sind:
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