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Liebe Leserinnen und Leser,
viele europäische und internationale Themen sind für unseren ersten Newsletter im Jahr 2024 zusammengekommen. Dies zeigt das starke Engagement des DIBt für eine sichere gebaute Umwelt – auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Zu einem "europaweiten" Thema, über das wir in den letzten Wochen und Monaten regelmäßig berichteten, weil es für die Baubranche von zentraler Bedeutung ist, werden Sie in dieser Ausgabe hingegen keinen eigenen Artikel finden: gemeint ist die Novelle der Bauproduktenverordnung. Hier sei nur kurz erwähnt, dass das Europäische Parlament und der Rat respektive im April und Mai 2024 über den finalen Verordnungstext abstimmen sollen. Derzeit bekommt der Text, der Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen war, noch den letzten rechtlich-redaktionellen Schliff.
Einen wichtigen Meilenstein konnte die Projektgruppe "Modulbau" vorlegen, die unter dem Dach des Sachverständigenausschusses "Brandverhalten von Bauteilen" tagt. Die Projektgruppe veröffentlichte Bewertungsgrundsätze für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen), die künftig Grundlage für die entsprechenden Bauartgenehmigungsverfahren sein werden. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen Tragstruktur und Integrität der Beplankung erfordert die Heißbemessung der Bauart eine differenzierte Betrachtung.
Und nun wünsche ich Ihnen interessante Lektüre beim Entdecken aller Themen unseres Newsletter 1/2024 und ein schönes und erholsames Osterfest.
Ihr Gerhard Breitschaft Präsident des DIBt
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Titelbild: Ausbauhaus Südkreuz, Berlin, 2024 Ein interessantes Konzept: Neubau zur Mischnutzung. Der Innenausbau ist mit nachwachsenden Rohstoffen und weitestgehend verbundstofffrei realisiert. Dabei sind Möglichkeiten zum Um- und Ausbau bereits mitgedacht. Die Fassade ist als komplett rückbaubare Holzkonstruktion ausgeführt.
Wenn nicht anders angegeben, ist die Quelle aller Abbildungen das DIBt.
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