30 Jahre europäischer Binnenmarkt, 35 Jahre Harmonisierung für Bauprodukte – Ein Rück- und Ausblick
30 Jahre Binnenmarkt
2023 feiert die Europäische Union das 30-jährige Jubiläum ihres Binnenmarkts. Der "Gemeinsame Markt" zeichnet sich durch die vier Grundfreiheiten, die Verkehrsfreiheit von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital, aus. Diese Grundfreiheiten wurden erstmals zum 1. Januar 1993 zunächst in 12-EU-Ländern, darunter Deutschland, wirksam. In der Bilanz ist der Europäische Binnenmarkt ein durchschlagender, wirtschaftlicher und sozialer Erfolg. Ohne den Binnenmarkt müssten die EU-Bürgerinnen und -Bürger auf rund 4 % ihres Wohlstands (gemessen am realen Pro-Kopf-Einkommen) verzichten – und das pro Jahr. Betrachtet man zusätzlich andere Integrationsschritte, wie die Eurozone, die Zollunion oder Transferleistungen geht es um durchschnittlich 6 % pro Jahr (Deutschland 5,1 %). Das geht aus einem Papier des Kiel Instituts für Weltwirtschaft hervor [1]. Nach Angaben der EU profitieren vom Binnenmarkt, dessen Volumen 2021 rund 14 Billionen Euro betrug, rund 440 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger [2].
35 Jahre Harmonisierung für Bauprodukte
Die EU-weite Harmonisierung im Bauwesen reicht noch weiter zurück. Am 27. Dezember 1988, noch knapp vor Jahresende, tritt die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG), in Kraft [3]. Ihre Wirkung entwickelt sie erst nach und nach.
1998 konnte erstmals ein Bauprodukt CE-gekennzeichnet werden. Es handelt sich um einen kraftkontrolliert spreizenden Dübel nach ETA-98/0001, ausgestellt durch das DIBt. Grundlage ist die in Fachkreisen weithin bekannte europäische Zulassungsrichtlinie "ETAG 001 – Metalldübel zur Verankerung in Beton", ebenfalls federführend vom DIBt erarbeitet.