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Abteilung P – Präsidialabteilung

Die Referate der Präsidialabteilung nehmen koordinierende Aufgaben im Zusammenhang mit der Gestaltung und Weiterentwicklung des nationalen und europäischen Regelungsrahmens für Bauprodukte und Bauarten wahr. Neben der Bereitstellung juristischer Expertise in Fragen des Bauordnungs- und Bauproduktenrechts gehören hierzu der Austausch mit den Technischen Bewertungsstellen anderer europäischer Länder, die Anerkennung und Notifizierung von unabhängigen Drittstellen, die Marktüberwachung, die Fortschreibung der Technischen Baubestimmungen, die Begleitung der nationalen und europäischen Normung und die Information der Wirtschaftsakteure über geltende gesetzliche Regelungen zur Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten in Deutschland über das eigenständige Portal Produktinformationsstelle für das Bauwesen.
Zudem übernimmt die Präsidialabteilung eine koordinierende Rolle bei der Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall/vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (ZiE/vBG) für das Land Berlin

Kontaktdaten

Pia Schorle
Referatsleitung – Nationales Recht, Koordinierung ARGEBAU

Unsere Arbeitsgebiete

  • Rechtsangelegenheiten nationales Recht
    • Bauproduktenrecht
    • Bauordnungsrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Technikrecht
    • Umweltrecht

Kontaktdaten

Portrait-Bild von Matthias Springborn

Matthias Springborn
Referatsleitung – EOTA, UEAtc

Tel.: +49 30 78730-288
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Unsere Arbeitsgebiete

Verbindung zur Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA)

  • Mitarbeit im Executive Board und im Technical Board
  • Koordinierung der Erstellung von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD)
  • Koordinierung der Ausstellung Europäischer Technischer Bewertungen (ETA) durch das DIBt
  • Koordinierung der Stellungnahmen des DIBt zu Entwürfen für Europäische Bewertungsdokumente und ggf. für Europäische Technische Bewertungen anderer EOTA-Stellen

Verbindung zur Union Européenne pour l'Agrément technique dans la construction (UEAtc)

  • Mitarbeit in den UEAtc-Gremien
  • Koordinierung der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsprüfungen zwischen UEAtc-Mitgliedern (sog. Konfirmationsverfahren), bilateral oder multilateral als Euro-Agrément-Verfahren

    Kontaktdaten

    Kerstin Abend
    Referatsleitung – Europäisches und internationales Recht

    Tel.: +49 30 78730-216
    E-Mail:  Per E-Mail kontaktieren

    • Rechtsangelegenheiten Europa und internationales Recht
    • Rechtsfragen zur Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung), zu deren Durchführung und Anwendung
    • Rechtsfragen zur Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung
    • Rechtsfragen zur Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93
    • Rechtsfragen zur Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren
    • Fragen zu weiteren europäischen Rechtsbereichen im Aufgabenbereich des DIBt, z.B. zum EU-weiten Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften nach der Richtlinie (EU) 2015/1535
    • Rechtsfragen der Marktüberwachung
    • Europäische Gesetzgebungsverfahren im Aufgabenbereich des Instituts

    Kontaktdaten

    Portrait-Bild von Dr. Rolf Kaulich

    Dr. Rolf Kaulich
    Referatsleitung – Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen

    Tel.: +49 30 78730-369
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    Unsere Arbeitsgebiete

    Anerkennung/Notifizierung von Stellen

    • Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnungen und deren Überprüfung
    • Führen des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PÜZ-Verzeichnis)
    • Notifizierung von Prüflaboren und Zertifizierungsstellen nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung)
    • Koordinierung und Behandlung grundsätzlicher Fragen der Anerkennung und Notifizierung

    Weitere Informationen zur Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen

    Geschäftsführung des

    • Sachverständigenausschusses für allgemeine Fragen der Anerkennung und Notifizierung (SVA PÜZ 3)
    • Sachverständigenausschusses zum Zwecke der Beratung von Anträgen auf Anerkennung und Notifizierung (SVA PÜZ 4)

    Stellungnahmen

    • zu Übereinstimmungsbestätigungsverfahren und Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVPC) in Normen
    • Stellungnahmen zu Übereinstimmungsbestätigungsverfahren im Zusammenhang mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
    • Stellungnahmen zu Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVPC) im Zusammenhang mit Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) und Europäischen Technischen Bewertungen (ETA)

    Kontaktdaten

    Portrait-Bild von Elke Schwarzwald

    Elke Schwarzwald
    Referatsleitung – Technische Baubestimmungen, Bauforschung

    Tel.: +49 30 78730-255
    E-Mail:  Per E-Mail kontaktieren

    Unsere Arbeitsgebiete

    Technische Baubestimmungen

    • Koordinierung der Fortschreibung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in Abstimmung mit den Ländern
    • Vorbereitung der Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

    Weitere Informationen zu den Technischen Baubestimmungen

    Bauforschung

    • Verwaltung der Forschungsmittel der Länder zur Förderung bautechnischer Untersuchungen im bauaufsichtlichen Bereich
    • Administrative Betreuung und Abwicklung der Forschungsvorhaben
    • Koordinierung des Berichtswesens zu den Forschungsvorhaben

    Weitere Informationen zur Bauforschung

    Tätigkeiten für die Bauministerkonferenz

    • Notifizierung von Entwürfen technischer Vorschriften im bauaufsichtlichen Regelungsbereich der Länder nach der Richtlinie (EU) 2015/1535
    • Geschäftsführung für verschiedene Gremien der Bauministerkonferenz

    Kontaktdaten

    Ulrike Stangner
    Referatsleitung – Marktüberwachung

    Tel.: +49 30 78730-430
    E-Mail:  Per E-Mail kontaktieren

    Unsere Arbeitsgebiete

    Die Marktüberwachung stellt sicher, dass harmonisierte Bauprodukte, die im Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden und frei gehandelt werden,

    • die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften (EU-BauPVO) erfüllen,
    • mit Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung sowie Begleitunterlagen gemäß EU-BauPVO ausgestattet sind und
    • keine (ernste) Gefahr darstellen.

    Die Marktüberwachung kontrolliert nicht die Verwendbarkeitvon Bauprodukten.

    Das DIBt ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach Rechtsakten der Europäischen Union. Zu den Aufgaben der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde gehören insbesondere:

    • einheitliche Prüfung und Bewertung von Bauprodukten in technischer Hinsicht, Vergabe von Gutachten und Prüfungsaufträgen
    • Führung von Marktüberwachungsverfahren nach Abgabe durch die Marktüberwachungsbehörde des Landes an das DIBt, Einleitung von Maßnahmen
    • fachliche Beratung der Marktüberwachungsbehörden und Koordinierung (u.a. bei der Erstellung der Marktüberwachungsstrategie und der Durchführungsfestlegungen, von Zollrisikoprofilen und Evaluierungsberichten; Umsetzung von Fortbildungsmaßnahmen)
    • Meldung von Bauprodukten mit „ernster Gefahr“ über das EU-Schnellinformationssystem Safety Gate/RAPEX
    • Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und von Drittstaaten
    • Vertretung der Länder im Gremium der Marktüberwachungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten (Administrative Cooperation Group Construction Products Regulation, kurz AdCo CPR)
    • Mitwirkung bei gemeinsamen Marktüberwachungsinitiativen und europaweiten Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS)

    Weitere Informationen zur Marktüberwachung

    Kontaktdaten

    Portrait-Bild von Anna Kampe

    Anna Kampe
    Referatsleitung (komm.) – Produktinformationsstelle für das Bauwesen, Koordinierung Normung

    Tel.: +49 30 78730-390
    E-Mail:  Per E-Mail kontaktieren

    Unsere Arbeitsgebiete

    Koordinierung der DIBt-Mitarbeit in der harmonisierten Produkt­normung

    Wir koordinieren die Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts in der Normung.

    Unsere Kolleginnen und Kollegen aus den technischen Referaten begleiten aktiv die europäische Normung (im harmonisierten und nichtharmonisierten Bereich) bei CEN sowie die nationale Normung beim DIN.

    Im Auftrag der Länder bringen sie dabei neben ihrem technischen Know-how insbesondere auch die aus bauaufsichtlicher Sicht erforderlichen Aspekte in die Projekte ein.

    Weitere Informationen zur bauaufsichtlichen Begleitung der Normung

    Produktinformationsstelle für das Bauwesen

    Das DIBt ist als Produktinformationsstelle für das Bauwesen (Product Contact Point for Construction) gemäß EU-Bauproduktenverordnung benannt.

    Im Rahmen dieses Services wird Auskunft gegeben über die nationalen und europäischen Vorschriften, die für ein Bauprodukt sowie dessen Einbau in Deutschland gelten. Zudem werden Informationen rund um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten sowie die gesetzlichen Regelungen zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken in Deutschland bereitgestellt.

    Weitere Informationen zur Produktinformationsstelle für das Bauwesen

    Kontaktdaten

    Portrait-Bild von Manuela Bernholz

    Manuela Bernholz
    Referatsleitung – Abteilungsübergreifende Aufgaben

    Referat P 8 – Abteilungsübergreifende Aufgaben

    Kontaktdaten

    Portrait-Bild von Aileen Schöneberg

    Aileen Schöneberg
    Referatsleitung – EU-Referenten der Bauministerkonferenz

    Unsere Arbeitsgebiete

    Juristische und technische Begleitung von EU-Fragen für die Bauministerkonferenz

    Die EU-Referenten sind ein unabhängiges und eigenständiges Gremium der Bauministerkonferenz der Länder. Sie sind organisatorisch beim DIBt angegliedert.

    • Beratung zu europäischen Richtlinien, Verordnungen und EuGH-Entscheidungen für die Bauministerkonferenz und deren Ausschüsse (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ASBW) und den Ausschuss für den staatlichen Hochbau (ASH) )sowie zugehörige Fachkommissionen: 
    • Information und Beratung der Bauministerkonferenz über beabsichtigte Gesetzgebungsverfahren und Initiativen der EU
    • Verfolgung der Arbeit der EU-Institutionen und Auswertung der für die Bauministerkonferenz relevanten Inhalte von politischen Programmen
    • Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesministerien, dem Bund und den Gremien der EU 
    • Mitarbeit in Bund-Länder Arbeitsgruppen für die Bauministerkonferenz