Gutachten
Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Hersteller auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.
Welche harmonisierten Normen sind lückenhaft?
Die harmonisierten Normen (hEN) erlauben nicht in jedem Fall alle Leistungsangaben, die für die Bewertung einer sicheren Verwendung nach den deutschen Bauwerksanforderungen notwendig sind. Eine bauaufsichtlich abgestimmte Aufstellung solcher Normen bietet die "Prioritätenliste für die Überarbeitung defizitärer harmonisierter Normen". Ihr können Sie eine nichtabschließende Auflistung betroffener Normen und Verwendungen entnehmen.
- pdf-Datei Prioritätenliste für die Überarbeitung defizitärer harmonisierter Bauproduktnormen (56 Seiten ) Ausgewählte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen; Stand: 1. Juni 2021
Ein DIBt-Gutachten können Sie formlos oder ganz einfach über unser Musterformular in Auftrag geben. Nutzen Sie das Formular gern auch für Ihre Erstanfrage. So haben wir alle Angaben, die wir benötigen.
- pdf-Datei Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens (4 Seiten ) über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen durch Bauprodukte; Last updated: 27 January 2023
Nach der Beauftragung prüfen wir zunächst die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Falls noch keine aussagekräftigen Prüfungen vorliegen, beraten wir Sie gern, welche Prüfungen für Ihr Produkt notwendig sind und welche Prüfstelle diese durchführen kann.
Bei erfolgreicher Durchführung der notwendigen Prüfungen bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke in Bezug auf die von Ihnen gewählte(n) freiwillige(n) Leistungsangabe(n).
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die Spanne für das Leistungsentgelt liegt zwischen 500 bis 30.000 EUR, ohne externe Prüfungen. Für eine individuelle Kostenschätzung benötigen wir möglichst genaue Angaben zu Ihrem Gutachten-Wunsch. Gerne können Sie hierfür unser Beauftragungsformular nutzen.
Gutachten – wann, wo und wofür?
- Meistens ist die Beantragung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) auf Grundlage der Bauproduktenverordnung anstelle eines Gutachtens möglich. Damit können Sie Ihr Produkt nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit sicher vermarkten. Wir beraten Sie gern.
- DIBt-Gutachten bieten demgegenüber eine punktuelle, produktbezogene Lösung für die Verwendung bestimmter harmonisierter Bauprodukte in Deutschland.
- DIBt-Gutachten bestätigen die Einhaltung der Bauwerksanforderungen auch für solche Leistungen, die über die harmonisierte Norm nicht deklarierbar sind.
- Mit einem DIBt-Gutachten bieten Sie Bauherren, Entwurfsverfassern und Unternehmern die Sicherheit, dass mit Ihrem Produkt die in Deutschland geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauwerke eingehalten werden.
- DIBt-Gutachten werden von der Bauaufsicht und den Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen akzeptiert.
Weiterführende Informationen
- pdf-Datei Musterbauordnung (MBO) 2002, geändert November 2023 (83 Seiten ) Fassung: November 2002 – zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./.24. November 2023
- pdf-Datei Gesetz, Abkommen, Verwaltungsabkommen, Schiedsvertrag und Satzung des DIBt (46 Seiten ) Stand: 5. August 2022
- pdf-Datei Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2024/1 (350 Seiten ) Ausgabe 2024/1; Amtliche Mitteilungen 2024/2 (Ausgabe: 28. August 2024)
- pdf-Datei Die technischen Nachweise für Bauprodukte und Bauarten des DIBt (2 Seiten ) Eine Orientierungshilfe für Hersteller und Anwender; Stand: Juli 2019