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Grundsatz- und Sachverständigenausschüsse

Ausschüsse für Grundsatzfragen ("Grundsatzausschüsse")

Die Ausschüsse für Grundsatzfragen beraten das Institut in grundlegenden, fachübergreifenden, technischen und rechtlichen Fragen. Sie bestehen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Länder und bis zu 10 Vertretenden des Bundes. Auf Entscheidung des Obmanns oder der Obfrau können zudem weitere Personen als Gäste hinzugezogen werden.

Die Grundsatzausschüsse des DIBt:

  • Grundsatzausschuss für fachübergreifende Fragen der Brauchbarkeits- und Verwendbarkeitsnachweise (GA 1)

  • Grundsatzausschuss für die Beratung des Instituts im Zusammenhang mit Fragen des Immissionsschutzes, Gesundheitsschutzes und Arbeitsschutzes (GA 2)

  • Grundsatzausschuss für die Beratung des Instituts im Zusammenhang mit Fragen des Gewässer- und Bodenschutzes (GA 3)

Sachverständigenausschüsse

In Fragen der Beurteilung von Bauprodukten und Bauarten kann das DIBt auf rund 50 Sachverständigenausschüsse zurückgreifen, die in verschiedenen Fachgebieten tätig sind.

An diesem einzigartigen Wissensnetzwerk wirken zu jedem Zeitpunkt mehr als 500 externe Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung mit. Die Ausschüsse decken vom Konstruktiven Ingenieursbau, über den Gesundheits- und Umweltschutz bis hin zu Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung alle Aspekte des Bauingenieurwesens ab.

Weitere Sachverständigenausschüsse befassen sich mit Fragen der Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen.

Die externen Experten werden vom Verwaltungsrat des DIBt berufen.

Diese breitgefächerte technische Expertise wird für das DIBt, seine Antragsteller und Partner zunehmend wichtiger. Denn Produktinnovationen sind heute komplexer denn je und können nur noch auf Grundlage von vernetztem Wissen beurteilt werden. Mit seinem europaweit einmaligen Netzwerk, das fundierte Erfahrung aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung verbindet, bietet das DIBt seinen Partnern die bestmöglichen Lösungen im Bereich der Zulassung, Bewertung, Genehmigung und Begutachtung von Bauprodukten und Bauarten.