PÜZ-Stellen
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnung tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.
Die Landesbauordnungen sehen unabhängige Stellen für unterschiedliche Aufgaben vor. Diese umfassen:
- Tätigkeiten im Rahmen der Übereinstimmungsbestätigung
Hier ist eine Anerkennung möglich als- Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (ÜHP-Stelle)
- Zertifizierungsstelle (Z-Stelle) oder
- Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung (Ü-Stelle)
- die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (Überwachungsstelle nach § 16a Abs. 7 und § 25 Abs. 1 MBO) sowie
- die Überprüfung der Sachkunde, Erfahrung und technischen Ausstattung von Bauproduktherstellern und Anwendern von Bauarten (Prüfstelle nach § 16a Abs. 6 und § 25 Abs. 1 MBO)
- die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP-Stelle)
Die Anerkennung ist für eine oder mehrere dieser Aufgaben möglich.
Die Anforderungen an PÜZ-Stellen sind in den einschlägigen Verordnungen der Länder geregelt. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören Unparteilichkeit, ausreichende technische Kompetenz und Erfahrung sowie geeignete Räumlichkeiten und technische Ausrüstung. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens vom DIBt überprüft.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- pdf-Datei Liste der Antragsunterlagen für die Anerkennung als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung – Allgemeine Unterlagen (2 Seiten ) Stand: November 2021; Allgemeine Unterlagen – unabhängig von der beantragten Tätigkeit
- pdf-Datei Liste der Antragsunterlagen für die Anerkennung als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung – Technische Unterlagen – abP (1 Seite ) Stand: November 2021; Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse
- pdf-Datei Liste der Antragsunterlagen für die Anerkennung als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung – Technische Unterlagen – ÜHP, ÜZ (1 Seite ) Stand: November 2021; Stellen, die für die Übereinstimmungsbestätigung einzuschalten sind
- pdf-Datei Liste der Antragsunterlagen für die Anerkennung als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung – Technische Unterlagen - ü nach § 16a Abs. 7 und § 25 Abs. 2 MBO (1 Seite ) Stand: November 2021; Überwachungsstelle für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten
- pdf-Datei Liste der Antragsunterlagen für die Anerkennung als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung – Technische Unterlagen – p nach § 16a Abs. 6 und § 25 Abs. 1 MBO (1 Seite ) Stand: November 2021; Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte und von Anwendern bestimmter Bauarten
Ihren Antrag und die dazugehörigen Unterlagen senden Sie bitte an die zuständige Anerkennungsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der beantragenden Einrichtung. Die meisten Bundesländer haben diese Aufgabe an das DIBt übertragen.
- Befindet sich der Sitz der Einrichtung in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen,
- richten Sie bitte Ihren Antrag direkt an das DIBt.
- Befindet sich der Sitz der Einrichtung in
- Bremen, Niedersachsen oder dem Saarland
- richten Sie bitte Ihren Antrag an die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes, in dem die beantragende Einrichtung ihren Sitz hat.
Die Anerkennung und Tätigkeit als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle sind an die Beachtung bestimmter Richtlinien und Hinweise geknüpft.
Vorbemerkungen zu den Richtlinien und Hinweisen für die Tätigkeit von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnung
1. Richtlinien und Hinweise für Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP)
2. Richtlinien und Hinweise für Prüfstellen für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (ÜHP)
- pdf-Datei Richtlinien für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (1 Seite ) Fassung: 04/2022
- pdf-Datei Hinweise für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (2 Seiten ) Fassung: 04/2022
3. Richtlinien und Hinweise für Zertifizierungsstellen (Z)
4. Richtlinien und Hinweise für Überwachungsstellen (Ü)
5. Richtlinien und Hinweise für Überwachungsstellen für die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ü (Teil 5))
- pdf-Datei Richtlinien für die Tätigkeit von Überwachungsstellen für die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (2 Seiten ) Fassung: 04/2022
- pdf-Datei Hinweise für die Tätigkeit von Überwachungsstellen für die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (3 Seiten ) Fassung: 04/2022
6. Richtlinien und Hinweise für Prüfstellen für die Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten (p (Teil 6))
- pdf-Datei Richtlinien für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten (1 Seite ) Fassung: 04/2022
- pdf-Datei Hinweise für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten (2 Seiten ) Fassung: 04/2022
Die Tätigkeit der PÜZ-Stellen ist in den Landesbauordnungen und den auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften und Verordnungen geregelt. Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer lehnen sich an Musterregelungen an, die von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (Bauministerkonferenz) als gemeinsame Grundlage erarbeitet werden. Zur Vereinfachung nehmen wir hier auf die Musterregelungen Bezug.
- pdf-Datei Musterbauordnung (MBO) 2002, geändert November 2023 (83 Seiten ) Fassung: November 2002 – zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./.24. November 2023
- pdf-Datei Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (5 Seiten ) Stand: Juni 2018
- pdf-Datei Muster-Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (MÜTVO) (1 Seite ) Fassung 6. März 2018
- pdf-Datei Muster-Hersteller und Anwenderverordnung (MHAVO) (2 Seiten ) Fassung: 6. März 2018
- pdf-Datei Muster einer Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung – MÜZVO) (2 Seiten ) Stand: Juni 2018
Weitere Hinweise und Informationen für PÜZ-Stellen
- pdf-Datei Muster für Übereinstimmungszertifikate nach § 23 MBO in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 (1 Seite ) Stand: März 2018
- pdf-Datei Gegenüberstellung der MVV TB 2017/1, Kapitel C 2 bis C 4 mit der Bauregelliste A, Ausgabe 2015/2 einschließlich Änderungen der Bauregeliste A, Ausgabe 2016/1 und 2016/2 (26 Seiten ) Stand: Januar 2018 mit Druckfehlerberichtigung vom 31. Mai 2018
- pdf-Datei Hinweise für anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (2 Seiten ) zur Bauregelliste A – Ausgabe 2016/1 und zur Umsetzung der neuen Musterbauordnung; Stand: 14. Dezember 2016
- pdf-Datei Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) im Bereich Feuerwiderstand von Bauteilen (2 Seiten ) Brief vom 11. März 2014 an die bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen für die Erteilung abP im Bereich Feuerwiderstand von Bauteilen; Schreiben an abP-Stellen vom 11. März 2014
- pdf-Datei Ergänzende Gutachten zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (1 Seite ) Hinweise aus der Fachkommission Bautechnik; Stand: 07. Oktober 2013
- pdf-Datei 2. Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (2 Seiten ) Brief vom 24. Juni 2010 an die Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse
- pdf-Datei 1. Rundschreiben zur Extrapolation von Prüfergebnissen für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (3 Seiten ) Rundschreiben vom 24. Februar 2009 an die Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse