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Bauaufsichtliche Begleitung der Normung

Im Auftrag der Länder engagiert sich das DIBt in der nationalen und europäischen Normung. Vorrangiges Anliegen ist es dabei, das bauaufsichtliche Schutzziel "Bauwerksicherheit" in die einschlägigen Normen einzubringen und die technischen Regelungen im Bauwesen zu vereinheitlichen. Wichtig hierfür ist zu verstehen, wie Normen und das bauaufsichtliche Regelungssystem zusammenspielen.

Die Rolle von Normen im bauaufsichtlichen System

Normen sind Dokumente, die national, europäisch oder international von – meist privatrechtlichen – Normungsorganisationen erarbeitet werden. Dabei verständigen sich sog. interessierte Kreise auf gemeinsame technische Regelungen und Standards – im Bauwesen etwa für Bauprodukte, Herstellungs- und Prüfverfahren oder die Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Bauwerken. Die Anwendung der so erarbeiteten Normen ist zunächst freiwillig.

Rechtliche Relevanz erhalten Normen und andere technische Regelungen, wenn sie von staatlichen Regelsetzern – z.B. den Obersten Bauaufsichtsbehörden oder der EU – in Bezug genommen werden, um gesetzliche Anforderungen technisch zu konkretisieren.

Das DIBt ist in über 100 nationalen und europäischen Normungsgremien aktiv. Im Rahmen von DIN, CEN und weiterer Fachgremien unterstützt das DIBt die Weiterentwicklung der technischen Regelsetzung im Bauwesen (s. auch Das DIBt und seine Partner)

Bauaufsichtliche Inbezugnahme von technischen Regelungen in Deutschland

Die Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder haben ausgewählte Normen und technische Regelungen für das Bauwesen in den Technischen Baubestimmungen zusammengestellt und bauaufsichtlich eingeführt. Die dort aufgeführten technischen Regelungen für Bauprodukte und Bauarten sind verbindlich zu beachten. Weicht ein Akteur wesentlich von diesen Regelungen ab, muss er nachweisen, dass die Bauprodukte und Bauarten dennoch sicher ver- bzw. angewendet werden können.

Harmonisierte Bauproduktnormen

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) regelt die europaweite Handelbarkeit von Bauprodukten. Dazu werden auf Basis von Normungsaufträgen, die die Europäische Kommission an die europäische Normungsorganisation CEN erteilt, sogenannte harmonisierte Normen (hEN) erstellt. Ziel ist es, mit Hilfe einer gemeinsamen Fachsprache, die in den harmonisierten Normen definiert wird, den Handel mit Bauprodukten auf dem Binnenmarkt der EU zu fördern und zu stärken.

Für harmonisierte Normen nach der Bauproduktenverordnung gilt eine Besonderheit: Fällt ein Bauprodukt in den Geltungsbereich einer solchen hEN, so muss diese nach einer Übergangsfrist, der sog. Koexistenzperiode, verpflichtend angewendet werden. Der Hersteller ist dann gehalten, für das Produkt eine Leistungserklärung zu erstellen und es mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Diese Verpflichtung unterscheidet die Normen nach der Bauproduktenverordnung von anderen Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Eine Europäische Norm ist erst dann vollständig harmonisiert, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.

Das Problem der defizitären harmonisierten Normen

Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen, dürfen verwendet werden, wenn die erklärte Leistung des Produkts den Anforderungen für die spezielle Verwendung im jeweiligen Mitgliedstaat entspricht. In Deutschland sind die Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten in Bauwerken in den Technischen Baubestimmungen beschrieben.

In einigen Fällen reichen jedoch die Leistungen, die aufgrund der harmonisierten Norm erklärt werden können, nicht aus, um zweifelsfrei festzustellen, ob die deutschen Bauwerksanforderungen erfüllt werden. Die betroffenen harmonisierten Bauproduktnormen müssen dringend überarbeitet werden.

Die Bauministerkonferenz hat das DIBt beauftragt, auf eine schnelle Verbesserung dieser Normen hinzuarbeiten. In einem ersten Schritt haben die Bauaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem DIBt eine Prioritätenliste der besonders überarbeitungsbedürftigen harmonisierten Normen zusammengestellt und mit der Bitte, die rasche Überarbeitung dieser Normen zu unterstützen, an das DIN gesendet.

Eurocodes

Die Eurocodes (EC) bezeichnen eine Reihe europäischer Normen, die einheitliche Grundlagen für Entwurf, Bemessung und Ausführung von Bauwerken in Europa schaffen sollen. Die Eurocodes werden zwar unter einem Normungsauftrag der Europäischen Kommission erarbeitet, fallen jedoch nicht unter die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Bauproduktenverordnung, da es sich nicht um Produktnormen handelt.

Die erste Generation der Eurocodes umfasst 58 Normen mit über 5000 Seiten und teilt sich in 10 Eurocodes auf, welche die folgenden Gebiete des Bauwesens abdecken:

  • EC 0: Grundlagen der Tragwerksplanung (EN 1990)
  • EC 1: Einwirkungen auf Tragwerke (EN 1991-1 bis EN 1991-10)
  • EC 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (EN 1992-1 bis EN 1992-4)
  • EC 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (EN 1993-1 bis EN 1993-20)
  • EC 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton (EN 1994-1 bis EN 1994-3)
  • EC 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten (EN 1995-1 bis EN 1995-3)
  • EC 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (EN 1996-1 bis EN 1996-4)
  • EC 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik (EN 1997-1 und EN 1997-2)
  • EC 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben (EN 1998-1 bis 1998-6)
  • EC 9: Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen (EN 1999-1 bis EN 1999-5)

Dabei können die einzelnen Normen durch sogenannte Nationale Anhänge (NA) ergänzt werden, die dann für den jeweiligen Mitgliedstaat der EU spezifische Festlegungen treffen.

Die erste Generation der Eurocodes ist in Deutschland über die Technischen Baubestimmungen eingeführt.

Eine neue Generation der Eurocodes ist derzeit in Vorbereitung. Das zugrundeliegende Mandat (M/515) sieht unter anderem einen Eurocode zum Glasbau sowie ein Arbeitspaket zu Fragestellungen der Klimaresilienz und -anpassung vor.