Aktualisierung der Rechtsgrundlagen des DIBt
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gewährleistet mit seinen Zulassungen, Genehmigungen und Bewertungen die Sicherheit von Bauwerken und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung neuer Bauprodukte und Bauarten. Am 14. März 2020 ist eine Änderung der Satzung des DIBt in Kraft getreten. Dabei wurden insbesondere notwendige Anpassungen im Gebührenverzeichnis vorgenommen. Eine Broschüre mit den aktuellen Informationen über die Rechtsgrundlagen des DIBt steht für Sie nun zum Download bereit.
pdf-Datei Gesetz, Abkommen, Verwaltungsabkommen, Schiedsvertrag und Satzung des DIBt (46 Seiten ) Stand: 5. August 2022