Arbeitstreffen 2022 der Marktüberwachungsbehörden
Rund 50 Kolleginnen und Kollegen, die in den Bundesländern und im DIBt für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zuständig sind, trafen sich im Mai 2022 zu einem Arbeitstreffen in Lübeck-Travemünde.
In Workshops wurden Erkenntnisse aus den Kontrollen verschiedener Bauprodukte besprochen mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens. Auf der Tagesordnung des dreitägigen Erfahrungsaustauschs standen außerdem Vorträge zu wichtigen Themen rund um die Marktüberwachung.
Als externe Gäste referierten Frau Bartling, Leiterin der Produktinformationsstelle beim DIBt, Herr Rücker, Vorsitzender der Fachkommission Bautechnik, Herr Springborn, Referatsleitung EOTA/UEAtc des DIBt, und Herr Rockenschaub, Leiter des Referates Marktüberwachung im Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) aus ihren Aufgabengebieten und zeigten aktuelle Entwicklungen auf.
Zur Organisation und Durchführung der Marktüberwachung in Österreich gab Herr Rockenschaub folgendes Interview:
Wie ist die Marktüberwachung in Österreich aufgebaut?
Das Baurecht und somit auch das Bauprodukterecht liegen in Österreich im Kompetenzbereich der neun Bundesländer. Diese haben das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) mit der Aufgabe der Marktüberwachung betraut.
Können Sie uns kurz die Ausgestaltung der aktiven Marktüberwachung in Österreich erläutern?
Im Rahmen jährlicher Marktüberwachungsprogramme prüft die Marktüberwachungsbehörde (OIB) systematisch bestimmte Produktgruppen. Die Produktgruppen werden gemeinsam mit Experten der Landesregierungen jährlich festgelegt. Es werden Produktproben vom Markt genommen und sowohl hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung und Leistungserklärung kontrolliert als auch technischen Prüfungen unterzogen. Materielle Kontrollen ohne Anlass erfolgen durch eine vorhergegangene Festlegung durch das OIB in Abstimmung mit Experten. Die Produktprüfungen werden in dafür akkreditierten Prüflaboren durchgeführt, die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt durch das OIB.
Für das aktive Marktüberwachungsprogramm 2022 wurden folgende Produktgruppen festgelegt:
- Bitumen im Straßenbau nach EN 14023
- Dachziegel nach EN 1304 und Kooperation mit dem Zoll (bzgl. Dachziegel)
- Notausgangsverschlüsse und Paniktürverschlüsse nach EN 179 bzw. EN 1125
- Festbrennstoffkessel (Fortsetzung von 2021)
- Parkettböden nach EN 14342
Welche harmonisierten Bauprodukte oder welche Produktgruppen fallen häufig auf (aktiv, reaktiv)?
Das intensivste aktive Marktüberwachungsprogramm war sicherlich die Überprüfung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen entsprechend EN 1090-1. Es wurden dabei mehr als 150 Wirtschaftsakteure kontrolliert und eine Vielzahl an Nichtkonformitäten festgestellt.
Im reaktiven Bereich sind die Produktgruppen sehr unterschiedlich. Tritt eine Produktgruppe über das Jahr gesehen vermehrt auf, wird sie meist in das aktive Marktüberwachungsprogramm des Folgejahres aufgenommen.
Wie sind Ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden?
Im Oktober 2019 starteten gemeinsame Kontrolltätigkeiten mit dem österreichischen Zoll im Rahmen des Marktüberwachungsprogramms. Es fanden seitdem laufend Schwerpunktaktionen mit dem österreichischen Zoll statt. Die Marktüberwachungsbehörde konnte bei der Kooperation mit dem Zoll mittlerweile viel Erfahrung sammeln und blickt auf eine sehr gute Zusammenarbeit zurück.
Was schätzen Sie an der innereuropäischen Zusammenarbeit?
Die Zusammenarbeit mit anderen Produktinformationsstellen, notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Europäischen Kommission war auch in den letzten Jahren trotz Einschränkungen wegen Covid-19 sehr konstruktiv. Der stattgefundene virtuelle Austausch kann jedoch ein physisches Treffen nicht ersetzen.