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10. Juni 2022

Aus dem DIBt – Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen

Nach 24 Jahren am DIBt verabschiedet sich unsere geschätzte Kollegin, Heidelinde Fiege, in den Ruhestand. Frau Fiege leitete seit 2009 das Referat P4 "Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen". Das DIBt-Newsletter-Team wollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, mit ihr über die Entwicklungen in diesem Bereich zu sprechen.

DIBt-Newsletter-Team: Frau Fiege, vielen Dank, dass Sie so spontan Zeit für uns haben.

Frau Fiege: Immer gern.

Was sind die Aufgaben des Referats "Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen"?

Sowohl die Bauordnungen als auch die europäische Bauproduktenverordnung sehen an verschiedenen Stellen unabhängige Überprüfungen durch qualifizierte Stellen vor. Um als unabhängige Drittstelle im Bauwesen tätig zu werden, brauchen interessierte Institute und Organisationen im nationalen Bereich eine Anerkennung. Auf europäischer Ebene müssen sie notifiziert werden.

Das DIBt ist für fast alle Bundesländer die Anerkennungsbehörde für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen und zudem notifizierende Behörde nach der Bauproduktenverordnung.

Alle Tätigkeiten, Fragen und Anliegen rund um diese Themen laufen in meinem Referat zusammen.

Das bleibt noch etwas abstrakt. Wie sieht Ihr Alltag aus?

Einen großen Teil unserer Zeit befassen wir uns mit den Anerkennungs- und Notifizierungsverfahren.

Gerade bei Stellen, die erstmals im Baubereich tätig werden, sind die Anerkennungsverfahren nicht immer ganz einfach und nehmen viel Zeit in Anspruch. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, teilen wir den Instituten mit, welche Anforderungen für die geplante Tätigkeit bestehen und welche Nachweise zu erbringen sind. Nach der Bewertung der eingereichten Unterlagen und einem Audit folgt dann im letzten Schritt – positiv gedacht – die Anerkennung oder Notifizierung durch einen entsprechenden Bescheid.

Noch häufiger als erstmalige Anerkennungen oder Notifizierungen sind Änderungen und Anpassungen, sei es, weil die Stelle ihren Tätigkeitsbereich erweitern möchte oder weil technische Anforderungen sich weiterentwickeln.

In der Regel werden dann einmal im Jahr alle nach Landesbauordnung anerkannten Stellen im PÜZ-Verzeichnis veröffentlicht.

Und schließlich erhalten wir zahlreiche Fragen und Anfragen, nicht nur von den Drittstellen und solchen, die es werden wollen, sondern z. B. auch von Herstellern, die wissen wollen, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen, oder umgekehrt von Anwendern, die sich rückversichern wollen, wie ein Bauprodukt gekennzeichnet sein muss.

Außerdem kümmern wir uns um alle grundsätzlichen Fragen zur Anerkennung und Notifizierung und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Hinweise für die Tätigkeit der anerkannten und notifizierten Stellen.

Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit diesen Partnern?

Sehr positiv. Mir war es wichtig, allen – egal wem und in welchem Kontext – fair und auf Augenhöhe zu begegnen. So war es fast immer möglich, zielorientiert und sachlich zu diskutieren und geeignete Lösungen zu finden. Daraus ist über die Jahre viel Vertrauen gewachsen, in der Zusammenarbeit mit den Stellen, mit den Kolleginnen und Kollegen im Haus, mit den Sachverständigen in verschiedenen Gremien und weiteren Partnern, insbesondere der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS.

Wie kommt die DAkkS ins Spiel?

Über die Tätigkeit des DIBt als notifizierende Behörde nach der Bauproduktenverordnung. Mit der Bauproduktenverordnung wurde 2013 ein völlig neues System zur Notifizierung von Prüf- und Zertifizierungsstellen eingeführt, das – anders als im nationalen Bereich – auf eine Akkreditierung abstellt.

Ich habe großen Wert darauf gelegt, von Anfang an eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der deutschen Akkreditierungsstelle aufzubauen. Und glücklicherweise ist das in Kooperation mit den dort Verantwortlichen auch gelungen. Gemeinsam haben wir ein auf die Bauproduktenverordnung zugeschnittenes Verfahren erarbeitet. Wir arbeiten auch weiterhin sehr konstruktiv und partnerschaftlich zusammen.

Was waren große Herausforderungen im Bereich Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen in den letzten Jahren?

Die letzte große Herausforderung waren die coronabedingten Einschränkungen. Am Anfang herrschte enorme Verunsicherung bei den Stellen, wie sie ihre Tätigkeit auch unter den Bedingungen eines Lockdowns oder bei Kontaktbeschränkungen angemessen fortführen können. Wir haben Hinweise für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im nationalen Bereich veröffentlicht und auf existierende Hilfestellungen für notifizierte Stellen hingewiesen.

Die Novellierung der Musterbauordnung 2016 hat ebenfalls große Umstellungen für die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen mit sich gebracht. Da gab es viele offene Fragen: Wie sind CE-gekennzeichnete Bauprodukte jetzt zu behandeln? Gelten die bereits ausgesprochenen Anerkennungen noch? Und wie sind Bezüge auf die "alten" Bauregellisten zu werten? Auch hier haben wir versucht, mit Hinweisen und einer Gegenüberstellung der Bauregellisten und der neu eingeführten MVV TB zu unterstützen. Inzwischen hat sich das natürlich längst eingespielt.

Und die sicher größte Herausforderung für das Referat war die schon erwähnte Umstellung auf die Bauproduktenverordnung 2013.

Liebe Frau Fiege, ein Wort zum Abschluss, was wird Ihnen aus Ihrer Zeit am DIBt am meisten fehlen?

Die Menschen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte und die mir ihr Vertrauen entgegengebracht haben.

Weiterführende Informationen:

Dipl.-Ing. Heidelinde Fiege

studierte Baustoff-Verfahrenstechnik an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar (heutige Bauhaus-Universität). Nach ihrem Studium war sie mehrere Jahre in der Betonforschung tätig, bevor sie 1990 zur Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) wechselte. Seit 1998 war sie am DIBt im Bereich der Anerkennung von unabhängigen Drittstellen tätig. 2009 übernahm sie die Leitung des heutigen Referats P4. In dieser Funktion bereitete sie insbesondere die Übernahme der Aufgabe der notifizierenden Stelle für unabhängige Drittstellen nach der Bauproduktenverordnung durch das DIBt vor. Ende Mai 2022 schied sie aus dem DIBt aus.

Frau Fiege war in zahlreichen nationalen und europäischen Gremien zu Fragen der Anerkennung bzw. Notifizierung unabhängiger Drittstellen und der Akkreditierung tätig.

    Portait von Dipl.-Ing. Heidelinde Fiege
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