Bilateraler Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden im Bausektor
Neben den großen Sitzungen aller europäischen Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte (AdCo CPR) nutzt das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der (Bundes-)Länder auch die Gelegenheit, im kleineren Rahmen Erfahrungen mit den europäischen Kollegen auszutauschen.
Der Aufgabenbereich der Marktüberwachungsbehörden für Bauprodukte ist durch EU-Verordnungen europaweit einheitlich definiert. Allgemeine Regelungen hierzu finden sich in der bereichsübergreifenden Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 765/2008); spezifische Regelungen für den Bausektor in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011).
Trotz dieser gemeinsamen Grundlage unterscheiden sich die Umsetzung, Strukturen und Zielsetzungen der Marktüberwachungsbehörden von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat zum Teil erheblich. Ein Grund für das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder, das Gespräch mit den europäischen Nachbarn zu suchen.
Austausch des DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder mit der finnischen Marktüberwachungsbehörde tukes am 20.02.2018 in Berlin
Wie das Gespräch zeigte, ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den Marktüberwachungsbehörden beider Länder, dass sich Deutschland – bedingt durch sein föderales System – mit ganz anderen Koordinierungs- und Umsetzungsfragen befassen muss als die finnische Marktüberwachung, die als eine Behörde zentral für das ganze Land agiert.
Die finnischen Kollegen kontrollieren zudem neben den europäischen Harmonisierungsvorschriften die Umsetzung nationaler Anforderungen im nicht-harmonisierten Bereich. Solche Zusatzaufgaben sieht das deutsche Recht bislang nicht vor.
Abstimmungen mit anderen Produktbereichen, wie der allgemeinen Produktsicherheit oder der Chemikaliensicherheit, sind in Finnland ebenfalls etwas einfacher – sitzen doch alle beteiligten Behörden im gleichen Haus.
Neben den allgemeinen Unterschieden in der Organisation der Marktüberwachung beider Länder drehte sich das Gespräch auch um den Umgang mit konkreten Bauprodukten und um die Interpretation von Normen (zum Beispiel in Bezug auf die Frage, was in deren Anwendungsbereich fällt und was nicht).
Austausch des DIBt mit der österreichischen Marktüberwachungsbehörde OIB am 03.12.2018 in Wien
Auch wenn Österreich und Deutschland aufgrund der föderalen Struktur beider Länder und der gemeinsamen Sprache eine sehr breite gemeinsame Basis besitzen, finden sich zwischen den beiden Nachbarn einige interessante Unterschiede.
Ähnlich wie die finnischen Kollegen der Marktüberwachung befassen sich die Österreicher ebenfalls mit der Umsetzung nationaler Anforderungen im nicht-harmonisierten Bereich. Weiterhin sind sie verantwortlich für die Kontrolle der Implementierung anderer EU-Vorschriften, die den Bausektor berühren, etwa der Ökodesign-Richtlinie.
Dank einer engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Bauaufsichtsbehörden kann die österreichische Marktüberwachung auch Kontrollen von Bauprodukten auf Baustellen durchführen. Umgekehrt stieß die gut etablierte Kooperation zwischen den Marktüberwachungsbehörden und dem Zoll in Deutschland bei den Österreichern auf großes Interesse.
Resümee
Die bilateralen Erfahrungsaustausche wurden von allen Beteiligten als sehr gewinnbringend bewertet. Im Gegensatz zu den großen Sitzungen aller Marktüberwachungsbehörden im Rahmen der EU-Verwaltungszusammenarbeit (AdCo CPR) kann in den kleinen Runden näher auf einzelne Themen eingegangen werden. Man profitiert hier unmittelbar von den Erfahrungen des anderen. Darüber hinaus ist ein konkretes Gespräch über Marktüberwachungsverfahren mit gegenseitigem Bezug möglich. Damit bildet der bilaterale Austausch eine sinnvolle Ergänzung zu den multilateralen AdCo-Sitzungen.
Nach den Treffen regten alle Beteiligten an, die enge Kooperation und die Gespräche fortzusetzen. Die Teilnehmer konnten überdies zahlreiche neue Impulse für ein europaweit einheitliches Handeln der Marktüberwachungsbehörden mitnehmen.