Das PCPC-Kundenportal geht an den Start
Was muss beachtet werden, wenn man ein Bauprodukt in Deutschland auf den Markt bringen möchte?
Wann darf ein CE-Kennzeichen angebracht werden und wann benötigt ein Produkt einen nationalen Verwendbarkeitsnachweis? Für diese und viele andere Fragen suchen die verschiedensten Wirtschaftsakteure immer wieder Rat.
Die Bauproduktenverordnung sieht dafür die Benennung einer Produktinformationsstelle für das Bauwesen (PCPC) vor. Bereits am 1. Juni 2019 wurde dem DIBt die Aufgabe übertragen, eine solche Produktinformationsstelle einzurichten. Dabei sind ebenfalls Anforderungen aus weiteren EU-Verordnungen zu erfüllen, wie beispielsweise aus der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines digitalen Zugangstors.
Seit Übernahme der Aufgabe durch das DIBt Mitte 2019 steigen die Anfragezahlen kontinuierlich. Um zukünftig noch effizienter Auskunft zu geben und gleichzeitig die Anforderungen der EU-Verordnungen zu erfüllen, hat die PCPC nun ihr Kontaktangebot erweitert.
Wo bislang nur E-Mail oder Telefon zur Verfügung standen, können Anfragen nun auch über das neu eingerichtete Kundenportal an die PCPC gerichtet werden – eine zeitgemäße, nutzerfreundliche Option.
Das Online-Formular des Portals ist auf der Webseite der PCPC im Bereich Service unter dem Link https://jira.dibt.de/servicedesk/customer/portal/3 zu finden.