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13. Dezember 2019

Erste abZ/aBG für Anlage zur Behandlung mineralölhaltiger Abwässer mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol erteilt

Ende September hat das DIBt die erste allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG) für eine "Anlage zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol" erteilt. Mit dem Bescheid wird auch die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen nachgewiesen.

Abwässer mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol enthalten neben Leichtflüssigkeiten mineralischen Ursprungs auch Flüssigkeiten tierischen oder pflanzlichen Ursprungs. Letztere sind nicht vom Anwendungsbereich der harmonisierten europäischen Norm EN 858-1 für Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten erfasst.

Anträge auf Erteilung einer abZ/aBG können beim Referat II 3 Abwasserbehandlungsanlagen eingereicht werden.

pdf-Datei Erteilung der ersten abZ/aBG für eine Anlage zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol (1 Seite ) Stand: November 2019

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