Grundsätze für den Modulbau geändert
Die „Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen)“ wurden in einer ersten Fassung am 22. Januar 2024 auf der DIBt-Webseite veröffentlicht. Die Grundsätze wurden nun von der Projektgruppe „Modulbau“ des Sachverständigenausschuss „Brandverhalten von Bauteilen“ fortgeschrieben und konkretisiert. Gegenüber der Fassung von Januar 2024 wurde insbesondere das Kapitel 4.1.4 „Prüfverfahren“ ergänzt, in dem zwei mit den Sachverständigen abgestimmte Prüfaufbauten beschrieben werden.
pdf-Datei Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen) (10 Seiten ) Stand: 10. Februar 2025; ersetzt Fassung vom 22. Januar 2024