EADs können weiterhin als Grundlage für UKTA/UKCA verwendet werden
Die Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) veröffentlichte am 17. Dezember 2021 eine Meldung, wonach es auch künftig in vielen Fällen möglich sein wird, Europäische Bewertungsdokumente (EADs) als Grundlage für die Vermarktung im Vereinigten Königreich zu nutzen. Die britische Regierung und die britischen Bewertungsstellen hatten Interesse an einer weiteren Verwendung von EADs im UK-Technical-Assessment-Verfahren signalisiert. In Rücksprache mit der Europäischen Kommission sind nun die Weichen für eine solche Nutzung gestellt.
Voraussetzung für die Verwendung von EADs im Vereinigten Königreich ist, dass die EADs bereits im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht und somit öffentlich verfügbar sind. Zudem müssen britische Bewertungsstellen, die EOTA-Dokumente als Grundlage für UK Technical Assessments (UKTA) nutzen wollen, einen Observer-Status in EOTA besitzen und eine entsprechende Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzungsrechteüberlassung (Cross-Licensing-Agreement) unterschrieben haben.
Derzeit können Bauprodukte noch mit der CE-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Die britische Regierung hat die dafür geltenden Übergangsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (für Details s. Website der britischen Regierung). Die EU akzeptiert bereits seit 1. Januar 2021 nur noch ETAs und Bescheinigungen, die von Stellen in der EU27 nach der Bauproduktenverordnung ausgestellt wurden.