Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung von Betonbauwerken (Mai 2020)"
Wie ist die neue Technische Regel (DIBt) „Instandhaltung von Betonbauteilen“ (TR Instandhaltung) vom Mai 2020 anzuwenden? Welche Regelungen der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (DAfStb RL SIB) aus dem Jahr 2001 sind weiterhin gültig? Und welche Verweise in den noch gültigen Abschnitten der DAfStb RL SIB können durch Verweise auf die TR Instandhaltung 2020-05 ersetzt werden?
In den neu veröffentlichten Hinweisen zur TR Instandhaltung geben wir Hilfestellungen für die Praxis.
pdf-Datei Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung von Betonbauwerken (Mai 2020)" (10 Seiten ) Stand: Oktober 2021