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09. Februar 2021

Informationen zur bauaufsichtlichen Einordung von kombinierten Pfahl-Platten-Gründungen

Bei der kombinierten Pfahl-Platten-Gründung (KPP) handelt es sich gemäß DIN 1054:2010-12 um eine geotechnische Verbundkonstruktion von Fundamentplatte und Pfählen bzw. Schlitzwandelementen. Diese Gründungsform wird zum Lastabtrag sehr hoher Gebäudelasten (z.B. aus Hochhäusern) in den Baugrund sowie zur Setzungsbegrenzung/-minimierung eingesetzt. Dabei beeinflussen die Steifigkeiten der einzelnen Bauteile der Verbundkonstruktion und des anstehenden Bodenkörpers die Ermittlung der bemessungsrelevanten Schnittgrößen, sodass die Planung und Bemessung iterativ am Gesamtmodell erfolgen muss.

Die technisch anspruchsvolle Modellierung des Gründungs- und Bodenkörpers sowie der Iterationsprozess erfordern sehr gute Kenntnisse in der Geotechnik und im Hochbau. Es wird daher empfohlen, sowohl bei der Aufstellung der statischen Berechnungen als auch bei deren Prüfung für Kompetenz in beiden Disziplinen zu sorgen. Hierfür können für die Geotechnik z.B. Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau im Sinne der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nach § 85 Abs. 2 MBO (M-PPVO, Dezember 2012) in den Planungs- bzw. Prüfprozess einbezogen werden.

Die Planung, Bemessung und Ausführung von kombinierten Pfahl-Platten-Gründungen ist jedoch abschließend über die Technischen Baubestimmungen geregelt. Mit DIN 1054/A3:2020-02 – Entwurf wird der in DIN 1054:2010 enthaltene Verweis auf einen erforderlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis gestrichen. Nach Veröffentlichung (voraussichtlich im Frühjahr 2021) ist geplant, das Änderungsblatt A3 in die MVV TB aufzunehmen.

Zitierte Normen:

  • DIN 1054:2010-12
    Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1
  • DIN 1054/A3:2020-02 – Entwurf
    Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1; Änderung 3
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