Sie sind hier

13. August 2021

Marktüberwachung – Kurz erklärt

Darf neben der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach der EU-BauPVO die britische UKCA-Kennzeichnung angebracht werden?

Die deutschen Marktüberwachungsbehörden haben sich darauf verständigt, dass auf Bauprodukten neben der CE-Kennzeichnung nach der EU-BauPVO auch die britische UKCA-Kennzeichnung (oder andere Drittstaatenzeichen) angebracht werden dürfen, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nach der EU-BauPVO nicht beeinträchtigen. Dies kann etwa durch getrennte Anbringung (zum Beispiel durch einen Strich) erreicht werden.

Quelle: FAQ zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung, Frage IV/18, 6. August 2021

Zurück zur Übersicht