09. Dezember 2024
Mehrwertsteuer für ETAs erst ab 1. Januar 2027
Die angekündigte Einführung der Umsatzsteuer auf Europäische Technische Bewertungen (ETA) des DIBt verschiebt sich erneut, und zwar bis zum 1. Januar 2027.
Grundlage für die spätere Umsetzung sind die mit dem Jahressteuergesetz 2024 beschlossenen Änderungen an Art. 27 Nr. 22a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Die Änderungen wurden am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet und können mit der Zustimmung des Bundesrats vom 22. November 2024 nun umgesetzt werden.