Neu veröffentlicht: Hinweise für Antragsteller im Bereich Lüftungsgeräte
Lüftungsgeräte sind als Elektrogeräte nach den für diesen Bereich einschlägigen EU-Richtlinien und ‑Verordnungen CE‑gekennzeichnet. Eine harmonisierte Bauproduktnorm gibt es für Lüftungsgeräte jedoch nicht. Das DIBt erteilt in diesem Kontext für anschlussfertige Lüftungsgeräte, die für den Einbau und Betrieb in Gebäuden bestimmt sind, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen.
Nähere Information zum rechtlichen Rahmen, den verfügbaren vorläufigen Prüfprogrammen für Lüftungsgeräte sowie zu Mindestanforderungen und Prüfungen für Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung hat das zuständige Fachreferat "Feuerstätten, Abgasanlagen, Haustechnik" in diesen Hinweisen für Sie zusammengestellt.