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11. Oktober 2019

Verlängerung der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren der MVV TB – Ausgabe 2019/1

Die Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren (2019/306/D) für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Ausgabe 2019/1 (MVV TB 2019/1) wurde bis zum 27. Dezember 2019 verlängert.

Die Länder können somit frühestens nach diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung der neuen, technisch aktualisierten Regelungen in Landesrecht beginnen. Die aktualisierte Fassung wird voraussichtlich Anfang 2020 erscheinen.

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