Sie sind hier

12. Dezember 2019

Volles Programm für die Marktüberwachung

Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte geben Durchführungsfestlegungen für 2020 bekannt

Eine wichtige Säule der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind eigeninitiierte Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden (sogenannte „aktive Marktüberwachung“). Die Auswahl der zu kontrollierenden Produkte erfolgt anhand von Durchführungsfestlegungen zum Marktüberwachungsprogramm, die jährlich aktualisiert werden.

Im Jahr 2020 werden Bauprodukte nach 21 Normen aus 15 verschiedenen Produktbereichen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus aktiv kontrolliert. Darunter sind einerseits Produkte, die schon länger im Fokus der aktiven Marktüberwachung stehen, beispielsweise Polyurethan-Hartschaum (PU-Schaum) nach EN 13165 oder Fahrzeugrückhaltesysteme (z.B. Leitplanken) nach EN 1317-5. Bei diesen Produkten haben die Ergebnisse der bisherigen Kontrollen gezeigt, dass weitere Überprüfungen sinnvoll sind. Es sind aber auch sechs neue Produkte in die Durchführungsfestlegungen aufgenommen worden. So kontrollieren die Behörden erstmals Kabel und Leitungen gemäß EN 50575. Die CE-Kennzeichnung nach dieser Norm ist erst seit 1.Juli 2017 verpflichtend. Aus dem Bereich der Straßenbauprodukte werden u.a. Rohre und Schächte aus Beton nach EN 1916 und EN 1917 überprüft.

Die Durchführungsfestlegungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der in Deutschland für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zuständigen Behörden. Bei der Auswahl beziehen die Behörden Erfahrungen aus den ihnen im Rahmen der reaktiven Marktüberwachung zugehenden Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten ein.

Ein Schwerpunkt bei den Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden liegt in der Aufdeckung von Abweichungen zwischen tatsächlicher und erklärter Leistung (sog. materielle Nichtkonformität). Ziel ist, dass solche Bauprodukte nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies stärkt das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung und leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Bauwerken. Mit ihrer Arbeit tragen die Marktüberwachungsbehörden auch zu einem fairen Wettbewerb bei.

Die Durchführungsfestlegungen 2020 sowie weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf der Website des DIBt (www.dibt.de/de/wir-bieten/marktueberwachung) veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht