Wechsel im Vorsitz des AK MÜ Bau
Zum 1. März 2021 übernahm Anke Kurz den Vorsitz des Arbeitskreises Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (AK MÜ Bau) der Fachkommission Bautechnik sowie des Arbeitskreises Straßenbaupolitik.
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit des AK MÜ Bau stellt die neue Vorsitzende und die anstehenden Herausforderungen für die Marktüberwachung vor.
Anke Kurz ist diplomierte Bauingenieurin und hat an der Bauhaus-Universität Weimar studiert. Es folgten Stationen in einem Ingenieurbüro für Tragwerksplanung eines Prüfingenieurs für Bauwesen in Flensburg und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Hannover. Danach absolvierte sie in Niedersachsen das technische Referendariat der Fachrichtung Stadtbauwesen, das sie im Jahr 2009 mit dem Staatsexamen abschloss. Seit 2010 arbeitet sie im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Referat Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen. Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen in der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sowie in einzelnen Fachthemen des Bauordnungsrechts und der Bautechnik.
Für ihre neue Aufgabe als Vorsitzende des AK MÜ Bau kann Anke Kurz auf Erfahrungen aus ihrer 10‑jährigen Mitarbeit in der Marktüberwachung zurückgreifen. Sie ist quasi seit Beginn dabei und hat den Aufbau der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte durchgehend begleitet. Neben der Durchführung von Kontrollen im Markt lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten in der Mitarbeit in den Gremien der ARGEBAU und bei Rechtssetzungsverfahren zur Marktüberwachung im Land Niedersachsen. Durch ihre Tätigkeit in der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen ergeben sich Schnittstellen und Synergien zum bauaufsichtlichen Bereich, die sie für die anstehenden zahlreichen Aufgaben in der Marktüberwachung nutzen kann.
Als besondere Herausforderung für die Marktüberwachungsbehörden in den kommenden Jahren nennt sie die erforderlichen Anpassungen des nationalen Rechts, die aus dem vollständigen Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1020 (MÜ-Verordnung) resultieren, etwa das neue Marktüberwachungsgesetz sowie Änderungen des Bauproduktengesetzes und der Zuständigkeitsregelungen.
Des Weiteren wird die geplante Novellierung der Bauproduktenverordnung und deren Umsetzung in ein europaweit einheitliches Handeln der Marktüberwachung besonderes Augenmerk erfordern. Aber auch die Weiterführung der Marktüberwachungstätigkeiten angesichts des derzeitigen Stillstands in der Normung und der laufenden Bemühungen zu dessen Überwindung verlangen den Marktüberwachungsbehörden derzeit viel Engagement und Flexibilität ab.
Wir wünschen Anke Kurz für ihre zukünftige Tätigkeit als Vorsitzende des AK MÜ Bau alles Gute und viel Erfolg!
Zusätzliche Informationen zum AK MÜ Bau
Im AK MÜ Bau sind sowohl die Marktüberwachungsbehörden der Länder aus dem Bereich des Hoch- und Straßenbaus als auch das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde vertreten. Er tagt dreimal jährlich, um über Grundsatz- und Verfahrensfragen sowie aktuelle Entwicklungen in der Marktüberwachung zu beraten und gemeinsame Positionen zu finden. Die Ergebnisse der Abstimmungen fließen in die tägliche Arbeit der Marktüberwachungsbehörden ein. Grundsätzliche Themen werden in die interne "Handlungsanleitung für die Kontrolle von Bauprodukten auf dem Markt" sowie in den öffentlichen FAQ-Fragenkatalog zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung aufgenommen. Außerdem erstellt der AK MÜ Bau das jährliche Marktüberwachungsprogramm.
Durch seine Tätigkeit wird ein bundesweit koordiniertes, aktualitäts- und praxisbezogenes Handeln der Marktüberwachungsbehörden gewährleistet.
Verordnung (EU) 2019/1020
Am 16. Juli 2019 ist die VERORDNUNG (EU) 2019/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 wird ab 16. Juli 2021 vollständig gelten. Einzelne Artikel der Verordnung gelten bereits seit 1. Januar 2021. Diese Verordnung enthält die Marktüberwachungsbestimmungen für 70 europäisch harmonisierte Produktsektoren. Einer der Produktsektoren sind harmonisierte Bauprodukte.