Wieder volles Programm für die Marktüberwachung
Die Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte geben zu kontrollierende Produkte für 2021 bekannt
Eine wichtige Säule der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind eigeninitiierte Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden, die sogenannte „aktive Marktüberwachung“. Die zu kontrollierenden Produkte werden anhand von jährlich aktualisierten Durchführungsfestlegungen zum Marktüberwachungsprogramm ausgewählt.
Aufgrund der Corona-Pandemie setzten die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen im Jahr 2020 teilweise aus. Daher stehen alle Produkte aus 2020 auch 2021 wieder auf dem Programm. Hinzu kommen Abgasanlagen aus Metall nach EN 1856-1 und -2.
Die Durchführungsfestlegungen sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der in Deutschland für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zuständigen Behörden. Bei der Auswahl beziehen die Behörden Erfahrungen aus den ihnen im Rahmen der reaktiven Marktüberwachung zugehenden Hinweisen, Anzeigen oder Schadensberichten ein.
Ein Schwerpunkt bei den Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden liegt in der Aufdeckung von Abweichungen zwischen tatsächlicher und erklärter Leistung (sog. materielle Nichtkonformität). Ziel ist, dass solche Bauprodukte nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies stärkt das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung und leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Bauwerken. Mit ihrer Arbeit tragen die Marktüberwachungsbehörden auch zu einem fairen Wettbewerb bei.
Die Durchführungsfestlegungen 2021 sowie weitere Informationen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind auf der Website des DIBt (www.dibt.de/de/wir-bieten/marktueberwachung) veröffentlicht.