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06. März 2020

Zahlreiche Produkthersteller nutzen die ETA-Route als direkten Weg auf den europäischen Markt

Was haben selbsttragende, transparente Dachssysteme, elastische Mikrohohlkugeln als Betonzusatzmittel und Schubverbinder für die schubfeste Verbindung von Altbeton und Neubeton gemeinsam? All diese Bauprodukte tragen seit 2019 erstmals die CE-Kennzeichnung, obwohl sie nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Und zwar auf Grundlage einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA), die vom DIBt ausgestellt wurde.

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung dafür, dass (Bau)produkte im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt und auf den Markt gebracht werden können. In vielen Fällen bildet eine harmonisierte Norm (hEN) die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Für nicht (vollständig) genormte Bauprodukte gibt es jedoch einen alternativen Weg zur CE-Kennzeichnung, der schnell und unkompliziert Türen in ganz Europa öffnet: die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA (vom Englischen European Technical Assessment).

Das ETA-Verfahren wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) koordiniert. Als Dachverband bringt die EOTA die rund 50 Technischen Bewertungsstellen zusammen, die europaweit von ihren Mitgliedstaaten für die Ausstellung Europäischer Technischer Bewertungen benannt sind. Deutschland hat nur eine einzige Stelle benannt: das DIBt.

"Durch die EOTA wird die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten möglich, die nicht oder nicht vollständig unter eine harmonisierte Norm fallen,” erläutert die Vorsitzende des Technischen Ausschusses der EOTA, Luisa Morfini. “Die ETA bietet Herstellern die Möglichkeit, ihr Bauprodukt in ganz Europa zu vermarkten, ohne in jedem Land erneut die nationalen Bewertungs- und Zulassungsverfahren zu durchlaufen.”

Gemäß der Bauproduktenverordnung, die seit 2013 voll in Kraft ist, können Bauprodukte entweder auf Grundlage einer harmonisierten Norm oder auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments CE-gekennzeichnet werden. Für die Erstellung und Annahme der Europäischen Bewertungsdokumente ist die EOTA verantwortlich. Die Technischen Bewertungsstellen arbeiten bei der Erstellung der EADs eng zusammen, wobei immer eine Stelle als "federführende" Bewertungsstelle die Projektverantwortung trägt.

Die so entwickelten EADs enthalten abgestimmte, harmonisierte Prüf- und Bewertungsverfahren, auf deren Grundlage die jeweilige Technische Bewertungsstelle das Produkt beurteilt und – bei positivem Ergebnis – eine ETA ausstellt. Letztere ermöglicht es dem Hersteller, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen. Derzeit gibt es rund 500 EADs, die als Grundlage für eine ETA herangezogen werden können. Wenn das für die Bewertung eines Produkts notwendig ist, können jedoch – auf Anfrage des Herstellers – jederzeit weitere EADs erstellt werden.

Aus Sorge, dass Mittbewerber hellhörig werden, zögern manche Hersteller, für ein innovatives Produkt ein EAD erstellen zu lassen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, wie Luisa Morfini erklärt: "Das EAD-Verfahren ist streng vertraulich. Erst wenn das EAD – und die ETA – fertiggestellt sind, steht das EAD auch anderen Marktteilnehmern zur Verfügung."

Dank der ETA können so auch innovative oder weiterentwickelte Produkte im gesamten Binnenmarkt vertrieben werden – und darüber hinaus auf vielen außereuropäischen Märkten, in denen die ETA als unabhängiges Bewertungsdokument geschätzt ist. Als Beispiel hierfür führt Luisa Morfini, die im Übrigen bei der italienischen Bewertungsstelle ITC (Istituto per le tecnologie della costruzione) tätig ist, textile Bewehrungen zur Verstärkung von Beton an. Diese werden zum Beispiel in Erdbebengebieten oder in Einbaubereichen eingesetzt, in denen die Korrosionsbeständigkeit eine große Rolle spielt. Die textilen Fasern fallen nicht in den Geltungsbereich existierender Normen oder sind von diesen nicht vollständig erfasst. Dank des EAD/ETA-Verfahrens können sie aber im Hoch- und Tiefbau in Europa und darüber hinaus sicher verwendet werden.

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