Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Berlin – eine Zwischenbilanz
Das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt seit dem 1. Oktober 2018 Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen im Auftrag von und für das Land Berlin. Seit der Übertragung konnte das DIBt bereits 49 Bescheide erteilen.
Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen werden häufig kurzfristig im Rahmen bereits laufender Projekte beantragt. Eine zügige Bearbeitung ist deshalb besonders wichtig. Um diese zu ermöglichen, ist es hilfreich, wenn Sie als Antragsteller maßgebliche Dinge vorab klären.
Die erste Frage für Sie ist, welche bauaufsichtlichen Anforderungen nach der Bauordnung für Berlin bestehen. Dann muss festgestellt werden, ob das gewählte Produkt und/oder die geplante Ausführung diese Anforderungen – trotz ggf. bestehender Abweichungen – erfüllt.
Wenn Sie die letzte Frage mit Ja beantworten würden, steht einem Antrag nichts im Wege. Um Antragstellern eine Hilfestellung zu geben, hat das DIBt ein Merkblatt und einen Muster-Antrag auf seiner Website (dibt.de > Wir bieten > Zulassungen, ETAs und mehr > Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) für Berlin) bereitgestellt.
Dabei sollten Sie folgende Punkte bedenken:
- Auf wen soll der fertige Bescheid ausgestellt sein (Bauherr, Generalunternehmer etc.)?
- Wer übernimmt die Kosten?
- Wer führt das Antragsverfahren?
Im einfachsten Fall ist dies in allen Punkten der Antragsteller. Das ist aber nicht immer möglich oder gewünscht. Dann sollten gleich zu Beginn des Verfahrens die entsprechenden Kostenübernahmeerklärungen und Vollmachten (im Original) beigelegt werden. Solche Vorarbeiten sparen viel Zeit im Verfahren.