Z-54.3-498
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb der Abscheider angeordnetem Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle LPZ
Ausgestellt für:
Haase GFK-Technik GmbH
Adolphstraße 62
01900 Großröhrsdorf
abZ Neubescheid
gültig vom 09.06.2016 bis 10.04.2020
abZ Neubescheid
gültig vom 08.06.2011 bis 08.06.2016