Z-54.3-537
Gegenstand: Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle LPA
Ausgestellt für:
Haase GFK-Technik GmbH
Adolphstraße 62
01900 Großröhrsdorf
abZ Neubescheid
gültig vom 24.05.2016 bis 10.04.2020