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Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Alle Menschen sollen Internetseiten 
gut nutzen können.

Zum Beispiel auch 

  • blinde Menschen
  • gehörlose Menschen
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Deshalb sollen Webseiten barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit?

Und wo man sich beschweren kann,

  • wenn eine Webseite nicht barrierefrei ist
  • wenn eine Anwendung nicht barrierefrei ist.

Was sagt das Gesetz?

Öffentliche Stellen müssen für ihre Webseiten 
eine Erklärung zur Barriere-Freiheit abgeben.
In Deutschland gibt es ein Gesetz dafür.
Und es gibt viele andere Regeln.
Man sagt auch: Anforderungen.
Die Regeln stehen in der BITV 2.0.
BITV steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.

Das Gesetz will:

Alle Menschen sollen Internetseiten 
gut nutzen können.
Zum Beispiel auch 

  • blinde Menschen
  • gehörlose Menschen
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Deshalb sollen Webseiten barrierefrei sein.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden

Das Deutsche Institut für Bautechnik
ist auch eine öffentliche Stelle.
Sie ist für die Pflege der Webseite verantwortlich.
Sie muss sich an das Gesetz halten.
Sie muss sich auch an die anderen Regeln halten.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist die Webseite? 

Fachleute können das überprüfen. 
Die öffentliche Stelle kann 
das auch selbst prüfen.

Gibt es noch Barrieren auf der Webseite? 

Dann stehen die 
Barrieren in der Erklärung.
Es muss nicht alles barrierefrei sein. 
Es gibt Ausnahmen.

Das ist wichtig: 

Die öffentliche Stelle kann nicht selbst 
über die Ausnahmen entscheiden.
Es gibt strenge Ausnahme-Regeln.

Außerdem muss das Datum angegeben werden.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit abgegeben?

Barrieren melden

Sie möchten die Webseite nutzen.
Aber es geht nicht.
Weil es noch Barrieren gibt.
Sie haben Fragen oder Beschwerden.
Sie brauchen Informationen.
Aber die Informationen sind nicht barrierefrei.

Dann melden Sie sich bitte bei uns
oder rufen Sie uns an:

Name: Doris Kirchner 
E-Mail: dki(at)dibt(.)de 
Telefon: 030 78730-423

Bekommen Sie nach 4 Wochen keine Antwort von uns?
Oder machen wir die Webseite nicht besser?

Dann können Sie sich beschweren.
Dann wenden Sie sich an
die Berliner Landes-Beauftragte
für digitale Barriere-Freiheit.
Sie hilft Ihnen weiter.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit(at)senatskanzlei.berlin(.)de