Referat P 6

Referat P 6 – Marktüberwachung

Unsere Arbeitsgebiete

Die Marktüberwachung stellt sicher, dass harmonisierte Bauprodukte, die im Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden und frei gehandelt werden,

  • die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften (EU-BauPVO) erfüllen,
  • mit Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung sowie Begleitunterlagen gemäß EU-BauPVO ausgestattet sind und
  • keine (ernste) Gefahr darstellen.

Die Marktüberwachung kontrolliert nicht die Verwendbarkeit von Bauprodukten.

Das DIBt ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach Rechtsakten der Europäischen Union. Zu den Aufgaben der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde gehören insbesondere:

  • einheitliche Prüfung und Bewertung von Bauprodukten in technischer Hinsicht, Vergabe von Gutachten und Prüfungsaufträgen
  • Führung von Marktüberwachungsverfahren nach Abgabe durch die Marktüberwachungsbehörde des Landes an das DIBt, Einleitung von Maßnahmen
  • fachliche Beratung der Marktüberwachungsbehörden und Koordinierung (u.a. bei der Erstellung der Marktüberwachungsstrategie und der Durchführungsfestlegungen, von Zollrisikoprofilen und Evaluierungsberichten; Umsetzung von Fortbildungsmaßnahmen)
  • Meldung von Bauprodukten mit „ernster Gefahr“ über das EU-Schnellinformationssystem Safety Gate/RAPEX
  • Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und von Drittstaaten
  • Vertretung der Länder im Gremium der Marktüberwachungsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten (Administrative Cooperation Group Construction Products Regulation, kurz AdCo CPR)
  • Mitwirkung bei gemeinsamen Marktüberwachungsinitiativen und europaweiten Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS)

Weitere Informationen zur Marktüberwachung